Steuern bei der Geldanlage

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Martin Eberhard | zuletzt aktualisiert 14.02.2024

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In diesem Kapitel

Die steuerlichen Aspekte bei der Geldanlage in Deutschland sind komplex und können je nach Art der Geldanlage und der Höhe der erzielten Erträge variieren.

Grundsätzlich sind in Deutschland alle Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören unter anderem:

  • Zinsen aus Sparbüchern, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Bausparverträgen, Krediten und anderen Darlehen
  • Dividenden aus Aktien, Fonds, Anleihen und anderen Wertpapieren
  • Kursgewinne und Kursverluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen
  • Gewinne aus der Veräußerung von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen

Die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen erfolgt in der Regel im Wege des Steuerabzugs (Kapitalertragsteuer, KESt). Die KESt beträgt in der Regel 25 Prozent für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten und 27,5 Prozent für sonstige Kapitaleinkünfte.

In bestimmten Fällen kann die KESt jedoch auch entfallen, zum Beispiel für:

  • Kapitalerträge aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen, soweit diese in Form von Renten ausgezahlt werden
  • Kapitalerträge aus Aktien, die in einem Freistellungsauftrag oder einem Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt werden

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden in der Steuererklärung in der Anlage KAP erfasst.

Hier sind einige der wichtigsten steuerlichen Aspekte bei der Geldanlage in Deutschland:

  • Freistellungsauftrag: Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger bis zu einem bestimmten Betrag an Kapitalerträgen steuerfrei erhalten. Der Freistellungsauftrag kann bei der Bank erteilt werden, bei der die Kapitalerträge erzielt werden.
  • Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro. Der Sparer-Pauschbetrag wird in der Steuererklärung automatisch abgezogen.
  • Abgeltungsteuer: Die Abgeltungsteuer beträgt in der Regel 25 Prozent für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten und 27,5 Prozent für sonstige Kapitaleinkünfte.
  • Teilfreistellung: Bei bestimmten Kapitalanlagen, wie zum Beispiel Aktienfonds, wird die Abgeltungsteuer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert. Die Höhe der Teilfreistellung richtet sich nach der Art der Kapitalanlage.

Anleger sollten sich über die steuerlichen Auswirkungen ihrer Investitionen informieren, um unnötige Steuern zu vermeiden.